Gewährleistung

Gewährleistung

1.1 Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in 1.2 und 1.3 nichts Abweichendes vereinbart worden ist.

1.2 Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so beträgt die Verjährungsfrist 12 Monate ab Übergabe der Sache.

1.3 Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht bei dem Anbieter zurechenbar schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter Schäden oder bei Arglist des Anbieters sowie bei Ansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

1.4 Für Kaufleute gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen nach dem HGB.